Informationen zum ElektroG (Elektrogerätegesetz)
Die von uns importierten Elektrogeräte wurden bei der Stiftung-ear registriert. Damit wertvolle Ressourcen wiederverwertet werden können, kümmern wir uns um die ordnungsgemäße Entsorgung. Hier finden Sie die wesentlichen Informationen zum Elektrogerätegesetz.
Unsere WEEE-Nr.: DE 9125 9066
Fachgerechte Entsorgung von Altgeräten
Defekte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen an dafür vorgesehene Einrichtungen abgegeben werden.
Batterien, die in anderen Geräten verbaut sind
Sollten Sie ein zu entsorgendes Gerät haben, in dem ein nicht fest verbauter Akku ist – er sich also ohne weiteres auf dem Gerät entfernen lässt – müssen Sie das vor der Entsorgung tun. Es sei denn, das Gerät wird bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgegeben und dort im Rahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung vom Gerät getrennt.
Datenschutz
Achten Sie bitte darauf, dass auf den Geräten, die Sie an uns zurückgeben, keine personenbezogenen Daten mehr sind. Die Geräte werden von uns ausschließlich zur Entsorgung an entsprechende Dienstleister weitergegeben. Die Verantwortung der (versehentlichen) Weitergabe von Informationen auf den Geräten liegt bei Ihnen.
Erklärung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Es bedeutet, dass das Gerät nicht im unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden darf.
Rückgabe
Die Altgeräte, die durch uns in Umlauf gebracht wurden, entsorgen wir für Sie. Dafür beauftragen wir spezialisierte Entsorgungsdienstleister. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie alle nötigen Informationen.