AGB


Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Unser Angebot richtet sich an gewerbliche Kunden, Freiberufler und Selbständige.

I. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Sollten einzelne Paragraphen oder Unterparagraphen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit aller anderen Paragraphen dieser Geschäftsbedingungen.

Aufträge und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Preise verstehen sich netto ab Werk ausschließlich Verpackung.

Wir behalten uns eine verhältnismäßige Veränderung der Preise vor, wenn sich nach Vertragsschluss die Werkstoffpreise, Personalkosten und/oder Wechselkurse bei Importware ändern.

Wird ein Auftrag vom Besteller oder Auftraggeber storniert, wozu es unserer Zustimmung bedarf, so ist uns der tatsächlich entstandene Aufwand zu vergüten, mindestens jedoch 25% des Nettoauftragswertes.

Wir behalten uns unsere ausschließlichen Rechte und Ansprüche auf alle Entwürfe, Pausen, Bilder, Zeichnungen, Tabellen, Schaltbilder und alle anderen Fabrikationsunterlagen, die dem Besteller oder dem künftigen Besteller unserer Waren geschickt oder gezeigt werden, vor. Solche Entwürfe, Pausen, Bilder, Zeichnungen, Tabellen, Schaltbilder und Fabrikationsunterlagen sind ohne unsere ausdrücklich schriftliche Einwilligung Dritten nicht zu überlassen, zu zeigen oder sonst wie zur Kenntnis zu bringen. Sie sind auf unser Verlangen jederzeit an uns zurückzusenden.

Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen.

II. Lieferung

Wir sind bemüht Lieferungs- und Leistungsfristen einzuhalten, jedoch sind wir berechtigt, solche Fristen angemessen zu verlängern, insbesondere wenn sich zeitliche Verschiebungen, z.B. bei vorheriger Auftragsabklärung mit dem Kunden sowie während der Bearbeitung des erteilten Auftrages ergeben sollten. Angaben über Lieferzeiten beziehen sich auf den Abgang der Ware ab Werk bzw. auf die Meldung der Abnahmebereitschaft und sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist.

Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Werkstoff- und Energiemangel, berechtigen uns die Lieferung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.

Teillieferungen sind uns zu den Bedingungen des Gesamtauftrages gestattet. Teilrechnungen sind zulässig.

Bei Instandsetzungsarbeiten sind wir auch zur Behebung solcher Mängel berechtigt, die sich erst während der Arbeit bemerkbar machen. Statt die Instandsetzungsarbeiten auszuführen dürfen wir ganz oder teilweise andere gleichwertige Gegenstände im Austausch liefern. Ersetzte Teile werden nicht zurück geliefert.

Wir sind berechtigt, auch ohne den Kunden zu informieren, Service- oder Wartungsaufträge von anderen Firmen bearbeiten zu lassen.

III. Versand

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden und, soweit keine Weisung erteilt ist, nach unserem Ermessen, Transportversicherung wird nur auf Weisung und Kosten des Kunden abgeschlossen. Eine Transportversicherung ist auch dann notwendig, wenn wir selbst den Transport durchführen.

Wir nehmen keine Verbindlichkeit für den billigsten Versand.

Wir behalten uns das Recht vor, den Versand nicht vom Erfüllungsort im Sinne des Abschnitts XI., sondern nach unserer Wahl von einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen.

IV. Beanstandungen, Mängelrügen und Abnahmen

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Mit der Beanstandung von Mängeln muss zugleich deren kostenlose Beseitigung verlangt werden.

Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir nur zu Nachlieferungen bzw. zur Gewährleistung nach Abschnitt V. verpflichtet.

Werkleistungen bedürfen grundsätzlich einer förmlichen Abnahme und sind vom Kunden zu verlangen. Die Abnahme gilt 10 Tage nach Fertigstellung, spätestens jedoch 3 Tage nach Inbetriebnahme der geschuldeten Leistung als vollzogen.

V. Gewährleistung

1. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages an einer Ware allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

2. Die Gewährfrist beginnt mit der Versendung der Ware durch uns und beträgt grundsätzlich 6 Monate – soweit durch gesetzliche Regelung der BRD nicht anders bestimmt. Hiervon ausgenommen sind Fremderzeugnisse mit kürzerer Gewährfrist wie z.B. Disk Drives (Gewährfrist 90 Tage), Objektive, Kopfräder u.ä., für die die Gewährfristen der Lieferanten gelten. Keine Gewährleistung übernehmen wir auf Gebrauchtgeräte, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

3. Gewährleistungsart:

a) Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz des beanstandeten Erzeugnisses oder Teils. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

b) Das beanstandete Erzeugnis ist zur Instandsetzung an uns oder an eine von uns für das jeweilige Produktgebiet anerkannte Kundendienststelle einzusenden. Die Kosten des Hin- und Rückversandes gehen zu Lasten des Kunden. Transportversicherung wie III,1.

4. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind den Mangel zu beheben.

5. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird. Veränderungen dürfen generell nur durch uns oder durch von uns beauftragte Dritte erfolgen. Sie erlischt weiter, wenn Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden.

6. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Datensicherung auf jeglichen Datenspeicher liegt in der Verantwortlichkeit des Kunden. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustands oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemäße Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehler oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Kunde trotz vorherigen Hinweises die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat.

7. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert oder erneuert.

8. Für Schwierigkeiten, die sich auf Grund der Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes bei Weiterverkauf oder bei der Verwendung unserer Erzeugnisse oder der von uns verkauften Ware ergeben, lehnen wir die Verantwortung insbesondere alle Ersatzansprüche, ab.

VI. Haftung

Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Kunden, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, in dem rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen

VII. Ausfuhr

Die von uns gelieferten Waren dürfen in nicht eingebautem Zustand nur mit unserer schriftlichen Zustimmung in andere Länder als die des Gemeinsamen Marktes exportiert werden.

Im Falle eines Verstoßes steht uns außer dem Anspruch auf Schadenersatz auch das Recht zu, die laufenden Aufträge zu stornieren.

XIII. Widerrufsrecht

Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer, §14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern, § 13 BGB.

Für gewerbliche Kunden, Freiberufler und Selbstständige gilt im allgemeinen kein Widerrufsrecht.

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern.

Das folgende Widerrufsrecht bezieht sich ausschließlich auf private Kunden.

Als Privatkunde dürfen Sie Ihren Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der VISION2see GmbH, Paulsdorfferstr. 34, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Information muss vor Ablauf des Widerrufsrechts bei uns ankommen.

Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Lieferungen von:

a) Vorgefertigten Waren, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist,

b) Auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Waren,

c) Computerprogrammen in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, bzw. Lizenzcodes, die per E-Mail versendet wurden. Verankert in BGB §365, Abs. 5. "Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat."

d) Waren, die sichtbare Gebrauchsspuren aufweisen, sodass sie nicht mehr als Neuwertig gelten.

Folgen des Widerrufs

Widerrufen Sie diesen Vertrag, so haben wir die von Ihnen erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, zB. wenn Sie eine andere Lieferart als unsere günstigste Standardlieferung gewählt haben), innerhalb von vierzehn Tagen zurückzuzahlen - ab dem Tag an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns einging. Zur Rückzahlung nutzen wir das Zahlungsmittel, das Sie bei der Transaktion eingesetzt haben, außer, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; Entgelte werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung nicht berechnet. Bis zum Erhalt der Ware, oder Ihrem Nachweis des Rückversands können wir die Rückzahlung verweigern.

Die Ware muss innerhalb der Frist von 14 Tagen an uns versendet werden.

Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung sind von Ihnen zu tragen.

Für einen entstanden Wertverlust der Waren müssen Sie aufkommen, wenn dieser auf einen Umgang mit der Ware bzw. mit der Verpackung zurückzuführen ist, der nicht zur Prüfung der angegebenen Eigenschaften und Funktionstüchtigkeit nötig gewesen wäre.

IX. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.

Der Kunde ist zur Verarbeitung unserer Erzeugnisse oder deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung unserer in Ziffer 1. genannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde uns schon jetzt überträgt. Der Kunde wird die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den unser Erzeugnis und der durch die Verarbeitung oder die Verbindung entstandene Gegenstand hat.

Die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang bedarf unseres schriftlichen Einverständnisses. Sofern erteilt, erlischt dieses Einverständnis im Falle einer Zahlungseinstellung. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 1. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen.

Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden Gegenständen oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen.

Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Machen wir von diesem Recht gebraucht, so, liegt - unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen - nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.

Sind Eigentumsvorbehalte nach obigen Ziffern 1. bis 6. in einem ausländischen Staat nicht wirksam, so ist der Kunde verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, insbesondere alle seinerseits erforderlichen Erklärungen abzugeben, um uns Sicherheiten zu verschaffen, die den Eigentumsvorbehalten nach obigen Ziffern 1. bis 6. mindestens gleichwertig sind.

X. Zahlungen

Sofern nicht anders vereinbart, schuldet der Besteller uns für unsere Lieferungen und Leistungen Euro (EUR), auch wenn in den Rechnungen neben dem EUR-Betrag Fremdwährungsbeträge ausgewiesen sind. Fremdwährungsbeträge in Form von Überweisungen, Schecks, Wechseln usw. werden mit dem EUR-Erlös den wir aus dem Fremdwährungsbetrag erzielen, gutgeschrieben.

Zahlungen sind gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Servicerechnungen sind stets, sofort nach Rechnungseingang fällig. Beim Fehlen von entsprechenden Vereinbarungen gilt die Eröffnung eines unwiderruflichen, bestätigten und teilbaren Dokumentenakkreditivs, je nach Lieferzeit, mindestens 90 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin und spätestens 30 Tage nach Auftragsbestätigung, zahlbar in EUR bei einer Großbank der Bundesrepublik Deutschland, als vereinbart.

Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsschluß wesentlich, so können wir auf alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch soweit sie gestundet sind, sofortige Barzahlung verlangen; dies gilt auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Unter den gleichen Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Die Rechte aus § 326 BGB bleiben unberührt.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden.

Ohne eine ordentliche Prüfung der VAT Nummer ist es uns nicht gestattet, Rechnungen in das EU-Ausland ohne Mehrwertsteuer auszustellen.

Unser Trainingsangebot gilt steuerlich als Dienstleistung. Daher sind wir (anders als beim Warenversand) immer dazu verpflichtet, 19% Mehrwertsteuer zu erheben.

XI. Mietgeräte

Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Gerät beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Gerät in dem selben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachver­ständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten etc.

Für den Fall, dass der vereinbarte Rückgabetermin überschritten wird, ist vom Mieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 1 % des Listenneupreises des ausgeliehenen Gerätes pro Tag bis zur Rückgabe zu bezahlen. Diese Nutzungsentschädigung ist auf maximal 100 % des Listenpreises des ausgeliehenen Geräts beschränkt. Der Mieter ist jederzeit berechtigt, das Gerät von uns zum Listenpreis zu erwerben. Etwaige Nutzungsentschädigungen werden auf den Kaufpreis angerechnet.

Soweit nichts anderes vereinbart, tritt der Gefahrenübergang mit der ordnungsgemäßen Versendung des Geräts ein. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Mieter für sämtliche Beschädigungen am Gerät, ebenso wie für den Verlust, sofern nicht entweder Abnutzung im Bereich der ordnungsgemäßen Nutzung vorliegt oder ein Mangel am Gerät. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko des Mieters.

Die Rücksendung hat inklusive der Originalverpackung, die unbeschädigt zu sein hat, in ordnungsgemäßem Zustand einschließlich aller Zubehörteile zu erfolgen. Der Artikel wird in einem Umkarton versandt, sofern die Originalverpackung nicht für diese Verwendung gedacht ist. Etwaige Beschädigungen sowohl am Gerät als auch an der Verpackung sowie fehlende Zubehörteile sind vom Mieter zu ersetzen.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, Bundesrepublik Deutschland.

Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist, zu klagen.

Für das Liefer-/Leistungsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.